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Reglement zum Lizenzfreien Auto-Cross

MCB – Motorsportclub Bregenzerwald

Die Technische Kommission ist allein verantwortlich für jegliche Interpretation oder Abänderung des vorliegenden Reglements. Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.

Der Fahrer ist allein verantwortlich für die Richtigkeit seines Fahrzeuges inkl. der persönlichen Ausrüstung und Versicherung und ist im Zweifelsfalle beweispflichtig.

Fahrzeuge mit aktuellem, gültigen FIA Wagenpass, die auch den aktuellen FIA-Vorschriften entsprechen, sind uneingeschränkt zugelassen, wenn deren letzte Teilnahme an einem Lizenzrennen nicht mehr als 12 Monate zurückliegt.

Der Sinn dieses Reglements ist es, den Fahrer zu schützen, wenn sein Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird oder wenn sich sein Fahrzeug überschlägt. Dieser Zweck sollte bei aller Betrachtung des Reglements in den Vordergrund gestellt und immer bedacht werden.


Inhaltsverzeichnis

  1. Divisionen- und Klasseneinteilung
  2. Allgemeine Bestimmungen für alle Fahrzeuge
  3. Bau von Serienwagen Fahrzeugen
  4. Bau von Serien-Abarth Fahrzeugen
  5. Bau von Spezialfahrzeuge (Eigenbau)
  6. Allgemeines / Teilnahme
  7. Flaggenzeichen
  8. Protest
  9. Rennanmeldung (Nennung)
  10. Haftung
  11. Fahrerlager
  12. Versicherung
  13. Ziel und Wertung
  14. Ausführungsbestimmungen

1. Divisionen- und Klasseneinteilung

1.1 Serienwagen – Serienfahrzeuge

Klasse 1 –   2WD Serienfahrzeuge (entspr. 3NC Klasse 1, 2)
Klasse 3 –   2WD Serienfahrzeuge (entspr. 3NC Klasse 3)
Klasse 4 –   4WD Serienfahrzeuge (entspr. 3NC Klasse 4)

Tuning-Fahrzeuge fahren in den Serien-Abarth.

1.2 Serien-Abarth – verbesserte Fahrzeuge

Klasse 5 –   2WD Fahrzeug (entspr. 3NC Klasse 5)
Klasse 6 –   4WD Fahrzeuge (entspr. 3NC Klasse 6)
Klasse 7 –   4WD Fahrzeug (entspr. 3NC Klasse 7)

1.3 Sonder- und Spezialfahrzeuge

Klasse 8 –   2WD Crosskart bis 889 ccm (entspr. 3NC Cup Klasse 8, 8.1)
Klasse 9 –   2WD Buggy über 890 ccm (entspr. 3NC Cup Klasse 9)
Klasse 10 –   4WD Buggy bis 1.600 ccm (entspr. Cup Klasse 10)
Klasse 11 –   4WD Buggy über 1.601 ccm (entspr. 3NC Cup Klasse 11)
Klasse 12 –   Sonderfahrzeuge, ccm freigestellt (entspr. 3NC Klasse 7.1)

Aufgeladene Fahrzeuge aller Klassen: Hubraum wird mit dem Faktor 1,7 multipliziert.
Aufgeladene Diesel-Fahrzeuge aller Klassen: Hubraum wird mit dem Faktor 1,5 multipliziert.
Für Rotationskolbenmotoren (Mazda, NSU): Einstufungshubraum × 1,5; bei Aufladung × 1,7.
Allradfahrzeuge werden in die jeweiligen Klassen eingeteilt (4 / 6 / 7 / 10 / 11).

1.4 Definition der zugelassenen Fahrzeuge

Serienwagen sind in großer Serie hergestellte Personenwagen ohne nachträgliche technische Veränderungen. Motor, Getriebe und Antriebsstrang müssen der Serie entsprechen. Fahrgestellnummer, Getriebe- und Motorkennzeichnungen müssen vorhanden sein.

Serien-Abarth sind frisierte Personenwagen, Sport- oder Rallyefahrzeuge mit technischen Änderungen und 2- oder 4-Radantrieb.

Sonder-/Spezialfahrzeuge sind speziell für den Autocross-Sport gebaute 4-Radfahrzeuge mit Rohrrahmen und 2- oder 4-Radantrieb.


2. Allgemeine Bestimmungen für alle Fahrzeuge

Fahrzeuge, deren Konstruktion für Fahrer und alle Beteiligten eine ernste Gefahr darstellen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.

2.1 Abschlepphaken

Alle Fahrzeuge müssen vorne und hinten einen Abschlepphaken oder -öse von mind. 5 cm Innendurchmesser haben. Der Haken oder die Öse dürfen nicht vorstehen und müssen kontrastierend in Rot, Gelb oder Orange gekennzeichnet sein.

2.2 Benzin

Es darf nur handelsüblicher bleifreier Tankstellenkraftstoff verwendet werden. Zusätze sind nicht gestattet, ausgenommen Oberschmieröl bzw. 2-Takt-Motorenöl.

2.3 Auspuffanlage

Die Auspuffanlage kann durch den Fahrzeuginnenraum geführt werden, muss jedoch komplett abgedeckt sein. Eine wirksame Schalldämpfung von 100 dba bei 4.500 U/min ist vorgeschrieben. Ein Katalysator ist Pflicht.

2.4 Elektrische Anlage

Alle Fahrzeuge müssen einen Batteriehauptschalter vorne links unterhalb der Windschutzscheibe haben, gekennzeichnet mit einem roten Pfeil. Die gesamte elektrische Anlage muss kurzschlusssicher verlegt sein. Das Fahrzeug muss mit einem funktionsfähigen Anlasser ausgerüstet sein.

2.5 Fahrersitz, Sicherheitsgurt

Der Fahrersitz muss ein Vollschalensitz oder Sportsitz mit nicht verstellbarer Rückenlehne sein. In allen Fahrzeugen müssen 6-Punkt-Gurte mit Homologierung und CIK-Nummer eingebaut werden. Go-Kart- oder Halbschalensitze sind nicht zulässig.

2.6 Flüssigkeitsbehälter und -leitungen

Kraftstoff-, Öl-, Kühlwasserbehälter sowie Motor müssen vom Fahrerraum durch eine Metallschutzwand feuerfest getrennt sein. Der Kraftstofftank muss im hinteren Teil des Wagens untergebracht sein. Keine Kunststoff-Tanks, ausgenommen genehmigte Sicherheitstanks. Die Tankentlüftung muss mit einem automatischen Absperrventil versehen sein.

2.7 Frontscheiben / Gitter

An der Front und Fahrerseite ist ein Maschendrahtnetz von max. 25 mm Maschengröße und mind. 1,4 mm Drahtstärke anzubringen. Das Seitengitter an der Fahrertür muss von außen zu öffnen sein. Alternativ ist eine Scheibe aus Verbundglas oder Polykarbonat (mind. 5 mm) zulässig.

2.8 Karosserie

Die Karosserie darf keine scharfen oder spitzigen Kanten aufweisen. Es sind ausschließlich Originalstoßstangen zugelassen.

2.9 Kraftübertragung, Räder

Radbefestigung und Räder müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden.

2.10 Ölwannenschutz

Der Ölwannenschutz ist Vorschrift. Mindeststärke 3 mm. Eine Befestigung mit der Stoßstange ist nicht zulässig. Eine separate Auffangwanne (Mindestmaße: 60 × 40 × 5 cm) ist bei Stillstand unter den Motor zu stellen. Allradfahrzeuge benötigen eine zweite Auffangwanne unter den zusätzlichen Antriebsstrang. Nichtbenutzung führt zum sofortigen Ausschluss.

2.11 Startnummern

Die Startnummer muss auf beiden Seiten sowie auf der vorderen Haube gut sichtbar angebracht sein.

2.12 Brems- und Staublicht

Zwei funktionierende Bremslichter und ein Staublicht sind in Dachhöhe anzubringen. Das Staublicht (mind. 21 W) muss immer eingeschaltet sein. LED-Leuchten sind erlaubt.

2.13 Aussehen und Zustand

Die Fahrzeuge müssen in technisch und optisch einwandfreiem Zustand sein. Der Veranstalter behält sich vor, nicht entsprechende Fahrzeuge zurückzuweisen oder aus der Wertung zu nehmen.

2.14 Allgemeiner Hinweis

Nur ein klarer Kopf fährt gut! Deshalb gilt während der gesamten Veranstaltung Alkoholverbot.

Helfen Sie uns bei der Müllentsorgung! Bitte Standplatz aufräumen und Glasflaschen vom restlichen Müll trennen. Rennfahrzeuge müssen spätestens einen Tag nach der Veranstaltung vom Gelände entfernt werden. Bei Nichtbeachtung werden diese kostenpflichtig abgeschleppt.


3. Bau von Serienwagen (2WD/4WD)

3.1 Grundsätzliches

Jede nicht ausdrücklich genehmigte Änderung ist untersagt. Das Fahrzeug muss reine Serienproduktion darstellen und anhand von Typenschein, Fahrgestell-, Motor- und Getriebenummer identifizierbar sein. Ein Datenblatt des Fahrzeugtyps ist mitzuführen.

3.2 Bereifung, Felgen

Die Zollgröße der Felgen darf ein Zoll größer oder kleiner als die typisierte Größe gewählt werden. Alle vier Räder müssen gleich ausgerüstet sein.

3.3 Bremsanlage, Auspuff

Das Fahrzeug muss eine serienmäßige, funktionstüchtige Bremsanlage aufweisen. Zwei funktionierende Bremsleuchten sind vorgeschrieben.

3.4 Elektrisches System

Das elektrische System muss dem Original entsprechen.

3.5 Fahrgestell

Das Verstärken der Aufnahmepunkte von Aufhängung, Federung, Motor- und Getriebehalterung ist erlaubt. Eine Querverbindung zu den Federdomen ist gestattet.

3.6 Federung

Verstärkte Federn, Zusatzfedern sowie verstärkte Stoßdämpfer und Stabilisatoren dürfen verwendet werden, sofern Lage und Befestigungspunkte nicht verändert werden.

3.7 Kühlsystem

Der Wasserkühler darf versetzt werden. Das Heizsystem kann entfernt werden.

3.8 Entfernen gefährlicher Teile

Zu entfernen sind: jegliches Glas (außer Armaturen und Spiegel), Radkappen, Scheinwerfer, Zierleisten, Antennen, brennbare Dachverkleidungen sowie alle Sitze außer dem Fahrersitz.

3.9 Türen, Hauben

Die Rettungsöffnung der Beifahrertür muss mindestens 55 cm Höhe haben. Sämtliche Türen, Motorhauben und Kofferraumdeckel müssen eine zusätzliche Verschlusssicherung aufweisen. Drähte und Ketten sind nicht erlaubt.

3.10 Überrollkäfig

Pflicht in allen Fahrzeugen. Anforderungen:

  • Rohrdurchmesser mind. 38 mm, Wandstärke mind. 2 mm
  • Hauptbügel aus einem Stück gebogen, Wandstärke mind. 2,5 mm
  • Querstrebe in Höhe des Armaturenbrettes
  • Diagonale Verstrebe in der Fahrzeugmitte
  • Zwei Seitenverstärkungen auf der Fahrerseite (Höhe Sitzfläche)
  • Verankerung mit Eisenplatten ca. 10 × 15 cm, mind. 2,5 mm Stärke

Serien- und Abarth-Fahrzeuge können Überrollkäfige nach FIA/DMSB-Reglement (Anhang J) verwenden. Ab 2014: Stützstrebe an der A-Säule vorgeschrieben, wenn Maß A > 200 mm (ausgenommen Klassen 8, 9, 10, 11).


4. Bau von Serien-Abarth Fahrzeugen

4.1 Grundsätzliches

Serien-Abarth Fahrzeuge müssen mit der gemeldeten Pkw-Marke optisch klar erkennbar sein. Selbstkonstruierte Karosserien und Rohrrahmen sind nicht zugelassen. Der Motor muss an der Originalposition montiert sein. Das Dach muss auf dem Originalholm sein.

4.1.1 Mindestgewichte Serien-Abarth

Hubraum 2WD 4WD
bis 1.400 ccm 650 kg 700 kg
1.401 – 1.800 ccm 750 kg 800 kg
1.801 – 2.000 ccm 850 kg 900 kg
2.001 – 2.500 ccm 930 kg 980 kg
2.501 – 3.000 ccm 1.000 kg 1.050 kg
3.001 – 3.500 ccm 1.080 kg 1.130 kg
über 3.500 ccm 1.150 kg 1.200 kg

Motor und Getriebe dürfen nach Belieben abgeändert werden.

4.2 Bremsanlage

Jedes Fahrzeug muss eine voll funktionsfähige 4-Rad-Bremsanlage (Zweikreis-Bremssystem) haben. Eine Feststellbremse (mechanisch) wird empfohlen.

4.3 Karosserie

Kotflügel, Motorhaube, Seitenwände und Heckklappe dürfen aus GFK oder CFK hergestellt sein.

4.4 Kotflügel

Kotflügel sind für alle Antriebs- und Vorderräder vorgeschrieben. Sie müssen mind. 1/3 des Radumfanges nach hinten abdecken. Spritzlappen müssen die gesamte Radbreite abdecken (Stärke mind. 2 mm, Abstand zum Boden max. 10 cm).

4.5 Motorschutz

Verstärkungen zum Schutz des Motors sind erlaubt (max. 80 cm Breite, 30 cm Höhe, 3 mm Stärke, Rohrdurchmesser max. 38 mm). Er darf die Karosserie nach vorn höchstens 10 cm überragen und nicht als Rammschutz dienen.

4.6 Bodengruppe / Fahrerraum (Rohrrahmen)

Die Bodengruppe darf nach Belieben abgeändert werden. Im Hauptbügel bzw. in der C-Säulenabstützung ist ein Kreuz vorgeschrieben. Der Fahrerraum muss nach vorn durch ein Blech (Stahl 0,8 mm / Aluminium 1,0 mm) komplett verschlossen werden. Mehrere Motoren sind zulässig; zur Gewichtseinstufung werden alle Motoren zusammengerechnet. Mindestgewicht: 400 kg.


5. Bau von Sonder- und Spezialfahrzeugen (Eigenbau)

5.1 Grundsätzliches

Nur Eigenbauten (Rohrrahmen) sind zugelassen, die vollumfänglich den allgemeinen Bestimmungen entsprechen.

5.2 Bremsanlage

Voll funktionsfähige 4-Rad-Bremsanlage (Zweikreis-Bremssystem) ist vorgeschrieben.

5.3 Fahrerraum

Der Fahrzeuginnenraum muss eine Mindestbreite von 60 cm haben – von den Knien des Fahrers bis zum Überrollbügel.

5.4 Feuerschutz

Die Feuerschutzwand muss durchgehend vom Fahrzeugboden bis zum Überrollbügel reichen, oder der Fahrgastraum muss zum Heckbereich mit flammhemmendem Material komplett abgetrennt sein.

5.5 Mindestgewichte Spezialfahrzeuge

Hubraum 2WD 4WD (4-Zyl. Saug) 4WD (6-Zyl. Saug / 4-Zyl. aufgel.) 4WD (8-Zyl. Saug / 6-Zyl. aufgel.)
890 – 1.300 ccm 420 kg 470 kg
1.301 – 1.600 ccm 450 kg 500 kg 550 kg 600 kg
1.601 – 2.000 ccm 500 kg 550 kg 600 kg 650 kg
2.001 – 2.500 ccm 550 kg 600 kg 650 kg 700 kg
2.501 – 3.000 ccm 575 kg 625 kg 675 kg 725 kg
3.001 – 3.500 ccm 600 kg 650 kg 700 kg 750 kg
über 3.500 ccm 625 kg 675 kg 725 kg 775 kg

Bei aufgeladenen Motoren: Hubraum × 1,7 = Mindestgewicht.

5.6 Kotflügel

Siehe Punkt 4.6.

5.7 Karosserie

Muss vollständig fertiggestellt sein, alle Radien mind. 15 mm. Die Karosserie muss den Fahrer bis zu einer Höhe von 42 cm (ab Sitzfläche) allseitig gegen Steinschlag schützen. Ein Blechdach (mind. 1 mm Stärke) und Seitengitter sind vorgeschrieben. Die Seitengitter müssen auf beiden Seiten aufklappbar sein.

5.8 Seitenschutz

Stahlrohrkonstruktion mind. 30 mm Durchmesser, 2 mm Wandstärke, auf Höhe der Radnabenmitte zwischen den Achsen befestigt.

5.9 Überrollkäfig

Rohrdurchmesser mind. 40 mm, Wandstärke 2 mm. Muss auf dem Wagenboden bzw. Chassisträger verschweißt sein und einen Teil des Chassis bilden. Hauptbügel aus einem Stück gebogen. Mindestabstand vom Überrollbügel zum Helmanfang: 5 cm.


6. Allgemeines / Teilnahme

  • Teilnahmeberechtigt sind alle Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis. Eine Lizenz ist nicht erforderlich.
  • Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine rechtsverbindliche Starterlaubnis beider Erziehungsberechtigter.
  • Vorgeschriebene Fahrerausrüstung: feuerhemmender Overall (mind. 2-lagig), geprüfter Sturzhelm, Schutzbrille oder Visier, festes Schuhwerk, Halskrause (Pflicht), feuerhemmende Handschuhe.
  • Das Rammen und Auffahren auf andere Wettbewerbsfahrzeuge ist strengstens untersagt.
  • Fahrzeuge, die überrundet werden, haben dem Überholenden Platz zu machen.
  • Jede Inanspruchnahme fremder Hilfe auf der Rennstrecke führt zum Wertungsausschluss.
  • Streckenabsperrungen dürfen nicht überfahren werden.
  • Radwechsel und Betanken auf der Rennstrecke sind verboten.
  • Den Flaggenzeichen und Anordnungen des Rennleiters sowie der Streckenposten ist Folge zu leisten.
  • Undisziplinierte Fahrer werden sofort gesperrt und verlieren jeden Anspruch auf Wertung.
  • Gewalttätigkeiten werden mit sofortigem Ausschluss und Disziplinarstrafe geahndet.

7. Flaggenzeichen

Flagge Bedeutung
Schwarz-Weiß kariert Ziel
Gelb, still gehalten Gefahr – erhöhte Aufmerksamkeit
Gelb, geschwenkt Erhöhte Gefahr – Überholverbot
Rot Rennabbruch – sofort anhalten
Grün Strecke frei
Blau Strecke für Überrundenden freimachen
Schwarz Disqualifikation – Strecke verlassen
Schwarz-Weiß Verwarnung

8. Protest

Das Recht des Protestes hat nur der Fahrer. Proteste nimmt der Rennleiter unter gleichzeitiger Hinterlegung von € 100,– schriftlich entgegen. Die Protestgebühr wird nur zurückgezahlt, wenn der Protest als begründet anerkannt wird. Mündliche oder Sammelproteste sind nicht erlaubt. Die Protestfrist endet 15 Minuten nach dem jeweiligen Lauf der Klasse. Sollte ein Fachbetrieb hinzugezogen werden, ist eine Kaution von € 500,– zu hinterlegen. Gegen Entscheidungen des Rennleiters, der Fahrzeugabnahme und der Zeitnahme sind keine Proteste zulässig.


9. Rennanmeldung (Nennung)

Nennungen sind per Internet oder auf dem offiziellen Nennungsformular abzugeben. Nennungen können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Nenngeld ist Reuegeld und muss nicht zurückbezahlt werden. Mit Abgabe der Nennung erkennt der Teilnehmer unwiderruflich das Reglement sowie die Ausschreibung an.


10. Haftung

Der Veranstalter (und deren Beauftragte) lehnt jede Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die vor, während und nach der Veranstaltung eintreten. Die Teilnehmer fahren auf eigene Rechnung und Gefahr und tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihren Fahrzeugen verursachten Schäden. Die Fahrer verzichten durch Abgabe der Nennung auf jegliches Recht des Vorgehens und Rückgriffes auf die Veranstalter.


11. Fahrerlager

Auf dem gesamten Gelände außerhalb der Rennstrecke (Fahrerlager, Parkplätze, Zufahrtsstraßen) darf nur im Schritttempo gefahren werden. Test- und Probefahrten sind strengstens untersagt. Für Privatfahrzeuge im Fahrerlager haftet weder der Veranstalter noch der Schädiger, außer bei mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden.


12. Versicherung

Der MCB hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 10.000.000,– abgeschlossen.


13. Ziel und Wertung

Siehe Veranstalter-Datenblatt bzw. Ausschreibung zur Veranstaltung.


14. Ausführungsbestimmungen

Eine Teilnahme außer Konkurrenz ist nicht gestattet. Verbindliche Auskunft über die Veranstaltung erteilt nur der Rennleiter. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, weitere Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Bewerber, Fahrer und Helfer verpflichten sich, den Anweisungen des Veranstalters und der Rennleitung unverzüglich zu befolgen.

Nach Beendigung der Rennen ist die Rennstrecke sofort gesperrt. Bei Ausfall eines Fahrzeuges oder Fahrers darf kein Ersatz ins Rennen gebracht werden. Die Zufahrt zum Renngelände ist eine öffentliche Straße und darf von Wettbewerbsfahrzeugen nicht benutzt werden.

Die Auslegung des Reglements obliegt ausschließlich den Abnahmekommissaren und dem Rennleiter. Ausnahmen entscheidet der Rennleiter in Absprache mit der Vorstandschaft.

Der Fahrer ist allein verantwortlich für die Richtigkeit seines Fahrzeuges inklusive der persönlichen Ausrüstung und Versicherung. Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.