VEREINBARUNG ZUM HAFTUNGSVERZICHT, ZUR RISIKOÜBERNAHME UND ZU TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Internationales Autocross Langen bei Bregenz 2026 | 08.–09.08.2026 | Hub 92, 6932 Langen bei Bregenz
Veranstalter: Motorsportclub Bregenzerwald e.V. (MCB), p.A. Wernfried Hörmann, Dorf 296/5, 6932 Langen bei Bregenz.
Veranstaltungsort: Langen bei Bregenz, Hub 92, insbesondere Gst.-Nr. 882/1, ehemaliges Deponiegelände, nach Maßgabe der behördlichen Bewilligung, des Lageplans, der Strecken- und Sicherheitsvorgaben sowie des MCB-Autocross-Reglements 2026.
Diese Vereinbarung ist von jedem Teilnehmer/Fahrer vor Teilnahme, spätestens bei der Papierabnahme/technischen Abnahme und vor Erteilung der Starterlaubnis eigenhändig zu unterfertigen. Ohne wirksam unterfertigte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Zulassung zum Start.
1. Begriffsbestimmungen
Teilnehmer/Fahrer sind alle Personen, die mit einem Fahrzeug an Training, Vorstart, Rennen, Wertungsläufen, Besichtigungsfahrten oder sonstigen Fahrten im Rahmen der Veranstaltung teilnehmen.
Teammitglieder sind insbesondere Mechaniker, Helfer, Begleitpersonen und sonstige vom Teilnehmer beigezogene Personen.
Entlastete Personen sind der Veranstalter, dessen Organe, Vereinsfunktionäre, der Strecken- und Grundeigentümer, Streckenbetreiber, Sportwarte, Streckenposten, Marschalls, Rettungs-, Feuerwehr- und medizinisches Personal, Volunteers, Hilfspersonen, Beauftragte, Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen sowie sonstige mit Organisation, Durchführung, Sicherung oder Abwicklung der Veranstaltung befasste Personen.
Reglement und Veranstaltungsunterlagen sind insbesondere das MCB-Autocross-Reglement 2026, die Ausschreibung, Durchführungsbestimmungen, Nennung, Fahrerinformationen, behördliche Auflagen, Sicherheitsanweisungen, Flaggenzeichen, Streckenplan, Lageplan sowie mündliche und schriftliche Anweisungen des Veranstalters und seiner Funktionäre.
2. Eigenverantwortliche Teilnahme und typische Motorsportgefahren
Der Teilnehmer nimmt freiwillig, eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass Autocross/Motocross/Motorsport eine gefährliche Risikosportart ist. Auch bei ordnungsgemäßer Organisation, behördlicher Bewilligung, technischer Abnahme, Sicherheitsvorkehrungen, Rettungsdienst, Feuerwehr und Streckenposten können erhebliche Gefahren eintreten, insbesondere Kollisionen, Überschläge, Abkommen von der Strecke, Fahrfehler, technische Defekte, Brand, Staub, Sichtbehinderungen, Bodenunebenheiten, wechselnde Strecken- und Witterungsverhältnisse, Kontrollverlust, Zusammenstöße mit anderen Fahrzeugen, Stürze sowie schwere oder tödliche Verletzungen und Sachschäden.
Der Teilnehmer erklärt, dass er diese motorsporttypischen Risiken kennt, versteht und übernimmt, soweit sie nicht auf einem rechtswidrigen und schuldhaften Verhalten einer entlasteten Person beruhen, für das nach zwingendem Recht einzustehen ist.
3. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die die vom Veranstalter festgelegten Voraussetzungen erfüllen, insbesondere Mindestalter 17 Jahre, gültige Fahrerlaubnis nach den Veranstaltungsunterlagen, ordnungsgemäße Nennung, Zahlung allfälliger Nenngelder, Unterfertigung dieser Vereinbarung, Anerkennung des Reglements und positive technische Abnahme des Fahrzeugs.
Die Veranstaltung wird nach den derzeit vorliegenden Informationen lizenzfrei und ohne Verband durchgeführt; maßgeblich sind daher die Ausschreibung, das MCB-Reglement 2026, die behördlichen Vorgaben und die Anweisungen des Veranstalters.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer aus Sicherheitsgründen, bei Verstoß gegen Reglement, behördliche Auflagen, Sicherheitsanweisungen oder bei fehlender persönlicher oder technischer Eignung von der Teilnahme auszuschließen.
4. Anerkennung von Reglement, Strecke und Anweisungen
Der Teilnehmer bestätigt, dass er Ausschreibung, MCB-Autocross-Reglement 2026, Flaggenzeichen, Durchführungsbestimmungen, Sicherheitsanweisungen und diese Vereinbarung gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
Der Teilnehmer bestätigt weiters, sich vor der Teilnahme über Streckenführung, Vorstart, Start, Fahrerlager, Sperrzonen, Zuschauerbereiche, Rettungs- und Feuerwehrzufahrten sowie sonstige Sicherheitsbereiche informiert zu haben. Er darf die Strecke nur befahren, wenn er sich und sein Fahrzeug für geeignet hält.
Anweisungen des Veranstalters, der Rennleitung, Sportwarte, Streckenposten, Marschalls, Rettung, Feuerwehr und sonstigen Funktionäre sind unverzüglich zu befolgen. Das Flaggensystem nach Reglement ist einzuhalten.
5. Fahrzeug, technische Abnahme und Sicherheitsausrüstung
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug den technischen Anforderungen des Reglements und den Sicherheitsvorgaben entspricht und sich während der gesamten Veranstaltung in verkehrs-, betriebs- und motorsporttauglichem Zustand befindet.
Die technische Abnahme jedes Fahrzeugs durch den Veranstalter oder dessen Beauftragte dient der Veranstaltungssicherheit, entbindet den Teilnehmer aber nicht von seiner eigenen Verantwortung für Fahrzeug, technische Sicherheit und Ausrüstung.
Der Teilnehmer hat die vorgeschriebene persönliche Sicherheitsausrüstung zu tragen und deren ordnungsgemäßen Zustand sicherzustellen. Sicherheitsrelevante Mängel, Defekte oder Gefahren sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden.
6. Haftungsverzicht und Haftungsbeschränkung gegenüber entlasteten Personen
Der Teilnehmer verzichtet, soweit gesetzlich zulässig, auf Ansprüche jeder Art gegen die entlasteten Personen wegen Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme, der Benützung der Strecke, dem Aufenthalt im Fahrerlager, der technischen Abnahme, dem Vorstart, dem Rennen, Trainings- oder Wertungsläufen oder sonstigen motorsporttypischen Abläufen entstehen.
Der Haftungsverzicht umfasst insbesondere Ansprüche aus Sachschäden, reinen Vermögensschäden, Fahrzeugschäden, Schäden an mitgebrachten Gegenständen, Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Abschlepp-, Transport-, Reise- und Nächtigungskosten sowie sonstige Folgeschäden, soweit ein Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
Die entlasteten Personen haften gegenüber Teilnehmern für Sach- und Vermögensschäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
Für Personenschäden, insbesondere Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, gilt der Haftungsverzicht nur insoweit, als ein Ausschluss oder eine Beschränkung nach zwingendem Recht zulässig ist. Eine Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für zwingend gesetzlich nicht abdingbare Ansprüche bleibt unberührt.
Unberührt bleibt ferner eine Haftung für die schuldhafte Verletzung solcher vertraglicher Haupt- oder wesentlicher Nebenpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer nach der Verkehrsauffassung vertrauen darf, soweit ein Ausschluss gesetzlich unzulässig wäre.
7. Schäden zwischen Teilnehmern
Der Teilnehmer trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für von ihm, seinem Fahrzeug, seinen Teammitgliedern oder seinen Sachen verursachte Schäden.
Der Teilnehmer verzichtet, soweit gesetzlich zulässig, gegenüber anderen Teilnehmern, deren Teammitgliedern, Fahrzeughaltern, Fahrzeugeigentümern und Helfern auf Ansprüche wegen Schäden, die aus motorsporttypischen Risiken, insbesondere Kollisionen, Berührungen, Fahrfehlern, technischen Defekten oder Rennsituationen entstehen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder der Verzicht aus zwingenden Gründen unwirksam ist.
Der Teilnehmer stellt die entlasteten Personen, soweit gesetzlich zulässig, von Ansprüchen Dritter frei, die wegen eines vom Teilnehmer, seinem Fahrzeug oder seinen Teammitgliedern verursachten Schadens gegen entlastete Personen erhoben werden.
8. Teammitglieder, Mechaniker und Begleitpersonen des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Teammitglieder, Mechaniker und Begleitpersonen über diese Vereinbarung, das Reglement, Sperrzonen, Fahrerlagerregeln, Sicherheitsanweisungen und typische Gefahren zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen.
Teammitglieder dürfen nur die freigegebenen Bereiche betreten. Das Betreten der Strecke, von Sperrzonen, Rettungs- und Feuerwehrzufahrten sowie nicht freigegebenen Bereichen ist verboten.
9. Zuschauer, Fahrerlager und Sperrzonen
Zuschauer sind nur in den dafür vorgesehenen Zuschauerbereichen zugelassen. Der Aufenthalt im Fahrerlager ist nur in den vom Veranstalter freigegebenen Bereichen gestattet und erfolgt unter Beachtung der dort geltenden Anweisungen.
Das Betreten der Rennstrecke, der Sperrzonen, Sicherheitsabstände, Auslaufbereiche, Erdwallbereiche, Vorstart-/Startbereiche, Rettungs- und Feuerwehrzufahrten sowie sonstiger abgesperrter oder nicht freigegebener Bereiche ist streng verboten.
Absperrungen, Bauzäune, Signalzäune, Hinweistafeln, Strohballen, Erdwälle und Anweisungen der Funktionäre sind einzuhalten. Verstöße können zum Verweis vom Veranstaltungsgelände führen.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Strecke nach dem vorliegenden Sicherheitslayout unter anderem Kurvenbereiche mit ca. 20 m Sperrzone zwischen Bauzaun und Streckenkante, Geradenbereiche mit ca. 10 m Sperrzone, Erdwälle von zumindest ca. 60 cm Höhe sowie zusätzliche Großstrohballen an kritischen Stellen vorsieht. Diese Angaben ersetzen nicht die jeweils tatsächlich angeordneten Absperrungen und Sicherheitsanweisungen vor Ort.
10. Versicherung
Nach den vorliegenden Versicherungsunterlagen besteht für die Veranstaltung Internationales Autocross Langen bei Bregenz 2026 eine Veranstalterhaftpflicht- und Unfallversicherung für den Zeitraum 01.08.2026 bis 12.08.2026, Veranstaltung 08.08.2026 bis 09.08.2026, mit einer pauschalen Haftpflichtversicherungssumme von EUR 10.000.000,00 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen und des Versicherungsscheins.
Die Versicherung ersetzt keine eigene Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Kfz-, Motorsport- oder sonstige Versicherung des Teilnehmers. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen und zu prüfen, ob Motorsport-/Rennrisiken gedeckt oder ausgeschlossen sind.
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Versicherungsdeckung nur im Umfang der jeweils gültigen Polizze, Bedingungen, Ausschlüsse, Obliegenheiten, Gefahrerhöhungsregeln und Deckungszusagen besteht. Diese Vereinbarung begründet keinen über die Versicherungsbedingungen hinausgehenden Deckungsanspruch.
11. Minderjährige Teilnehmer
Teilnehmer unter 18 Jahren dürfen nur teilnehmen, wenn die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind und der/die gesetzliche(n) Vertreter diese Vereinbarung vor der Teilnahme rechtswirksam unterfertigt/unterfertigen.
Der gesetzliche Vertreter bestätigt mit seiner Unterschrift, über Art, Ablauf und besondere Gefahren der Motorsportveranstaltung informiert zu sein, die Teilnahme des Minderjährigen zu genehmigen, die persönliche Eignung des Minderjährigen nach bestem Wissen beurteilt zu haben und für die Einhaltung von Reglement, Sicherheitsausrüstung und Anweisungen Sorge zu tragen.
Der unterfertigende gesetzliche Vertreter bestätigt, zur Abgabe dieser Erklärung berechtigt zu sein. Bei Zweifeln kann der Veranstalter die Unterschrift beider gesetzlichen Vertreter oder zusätzliche Nachweise verlangen.
12. Behördliche Bewilligung und keine Entbindung von Sicherheitsanweisungen
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass behördliche Bewilligungen und Abnahmen die Einhaltung des Reglements, der Sicherheitsanweisungen und dieser Vereinbarung nicht ersetzen.
Der Veranstalter bleibt berechtigt und verpflichtet, aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig zusätzliche Maßnahmen, Streckenänderungen, Fahrverbote, Unterbrechungen, Ausschlüsse oder Absagen anzuordnen.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen und sicherheitsbezogenen Zweck am nächsten kommt.
Diese Vereinbarung gilt für sämtliche Veranstaltungstage, Trainings-, Vorbereitungs-, Abnahme-, Renn- und Nebenbereiche der Veranstaltung Internationales Autocross Langen bei Bregenz 2026.
Mit Unterfertigung bestätigt der Teilnehmer, diese Vereinbarung gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Teilnehmer/Fahrer:
Nachname/Vorname
Geburtsdatum
Adresse
Telefon/E-Mail
Fahrzeug/Klasse
Ort, Datum, Unterschrift Teilnehmer
Bei minderjährigen Teilnehmern:
Name gesetzlicher Vertreter
Adresse/Kontakt
Verhältnis zum Teilnehmer
Ort, Datum, Unterschrift gesetzlicher Vertreter